Ausgleichsleistung Strom

Gemäß § 23 EnWG sind Netzbetreiber denen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt dazu verpflichtet, Entgelte für Ausgleichsleistungen im Internet zu veröffentlichen.
 
Die Albstadtwerke GmbH als Betreiber des örtlichen Elektrizitätsverteilnetzes führt keinen Ausgleich i. S. d. § 23 EnWG durch.

Von den Netznutzern des örtlichen Verteilnetzes der Albstadtwerke GmbH werden deshalb keine gesonderten Entgelte für Ausgleichsleistungen erhoben.