Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss Gas und dessen Nutzung
Netzzugangsbedingungen
Nach §19 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, die technischen Rahmenbedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen.
Das DVGW-Arbeitsblatt G2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt. Die Anwendung dieser Technischen Regeln gewährleistet objektiv und diskriminierungsfrei:
- die Interoperabilität von Gasversorgungsnetzen,
- den korrekten Anschluss an Gasversorgungsnetze und eine
- korrekte Abwicklung der Transporte zwischen den Netzbetreibern
und ihren Transportkunden sowie zwischen den Netzbetreibern untereinander.
Für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Gasversorgungsnetzen und -anlagen gelten weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Hinweis auf §33 Abs 3 GasNZV (Einspeisung von Bioerdgas)
Die DVGW-Vorschriften, können Sie als Printversion bestellen bei der:
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh (wvgw)
Josef-Wirmer-Str.3
53123 Bonn
info@ wvgw.de
www.wvgw.de
Technische Mindestanforderungen
Die Mindestanforderungen nach § 21 EnWG sind im Messstellen- und Messrahmenvertrag der Albstadtwerke GmbH geregelt.